Wie buche ich eine Kindernotfallbetreuung? Mache ich das selber, oder muss mein Arbeitgeber die Betreuung buchen?
Wenn Ihr Arbeitgeber Kunde bei Beruf und Familie ist, erhalten Sie die Telefonnummer der Notfall-Hotline und können die Betreuung selber buchen.
Ab welchem beziehungsweise bis zu welchem Alter werden Kinder betreut?
Das Betreuungsalter der Kinder liegt zwischen zwei Monaten und 14 Jahren.
Wo wird mein Kind betreut?
Das entscheiden Sie - in Absprache mit der Koordinierungsstelle können Sie festlegen, ob Ihr Kind bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen betreut werden soll. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind beim Arbeitgeber betreut wird, muss dafür ein Raum zur Verfügung stehen. Das kann, nach Absprache mit dem Arbeitgeber, auch ein Konferenz- oder Sozialraum sein. Überlegen Sie, was für Ihre Situation und Ihr Kind am besten ist.
Mein Kind soll nach der KiTa oder nach der Schule von einer Betreuerin abgeholt werden. Was muss ich dabei beachten?
Wenn irgend möglich, informieren Sie Ihr Kind im Vorwege über die Situation, damit es sich darauf einstellen kann.
Informieren Sie unbedingt auch ihre Kindertagesstätte/Schule, dass Sie die Notfallbetreuung von Beruf und Familie im HanseBelt nutzen und dass unsere Betreuerinnen Ihr Kind nach Absprache abholen dürfen.
Am Einsatztag informieren Sie die Einrichtung über die Abholung durch eine unserer Betreuerinnen (der Name wird Ihnen bei der Buchung der Betreuung von der Koordinatorin genannt). Falls Sie aus bestimmten Gründen Ihr Kind nicht im Vorwege über den Notfall-Betreuungseinsatz informieren konnten, übernehmen das dann die Erzieher/Lehrer und übergeben ihr Kind an die Betreuungsperson. Die Betreuerinnen weisen sich immer als Mitarbeiterinnen von Beruf und Familie mit einem entsprechenden Ausweis aus.
Wie kann ich meinem Kind die erste Begegnung mit der Betreuerin erleichtern?
Unsere erfahrenen Betreuerinnen helfen Ihrem Kind und Ihnen über die ungewohnte Situation hinweg. Versuchen Sie, möglichst gelassen zu bleiben und begrüßen Sie „Ihre“ Betreuerin wie eine gute Bekannte. Das wird auch Ihr Kind entspannen. Wenn möglich, planen Sie sich und Ihr Kind für die erste Begegnung von vorn herein etwas mehr Zeit ein.
Die „Aufwärmphase“ wäre vielleicht weniger aufregend, wenn mein Kind die Betreuungspersonen vorher schon einmal gesehen hat. Geht das?
Sie können gemeinsam mit Ihrem Kind die Fotos der Betreuungspersonen auf der Homepage von Beruf und Familie im HanseBelt oder auf unserem „Wegweiser“ anschauen und ggf. ausdrucken. Der Wegweiser wird bei Infoveranstaltungen Ihres Arbeitgebers ausgehändigt oder kann direkt bei Beruf und Familie angefordert werden.
Mein Kind hat Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten…
Unsere Koordinatorin hat eine Checkliste und fragt all diese wichtigen Informationen im Vorwege ab.
Kann ich die Betreuungsperson auch für mich privat nutzen, z.B. am Wochenende?
Die Notfallbetreuung kann nur erfolgen, wenn der Betreuungsengpass unerwartet im Berufsalltag eintritt. Eine private Nutzung ist nicht möglich.
Wenn die Betreuungsperson zu mir nach Hause kommt, kann sie dann auch leichte Hausarbeit erledigen?
Die Betreuerinnen kümmern sich ausschließlich um Ihr Kind. Darüber hinaus werden keine haushaltsnahen Dienstleistungen erbracht.
Ich habe einen Hund im Haushalt, kommen die Betreuerinnen trotzdem zu uns?
Grundsätzlich ist das natürlich möglich. Sollte in Ihrem Haushalt ein Hund zur Familie gehören, besprechen Sie das bei der Buchung mit unserer Einsatzkoordinatorin.
Geschäftsführung: Patricia Siebel Bookkoppel 7 22926 Ahrensburg Telefon: +49 (0) 172 390 64 29 E-Mail: p.siebel@buf-ih.de |
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E-Mail: s.relling@buf-ih.de